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Nein. ich erwarte nicht wirklich, dass ich ein Echo erhalten werde, dafür habe ich schon viel zu lange nichts geschrieben. Es ist verständlich, wenn mein Blog schon längst nicht mehr gelesen wird. Und in Zukunft habe ich auch nicht vor, wieder öfters hier zu schreiben.

Trotzdem, ein Versuch kann nicht schaden:

Ich suche eine Wohnung, entweder in der Stadt Zürich oder in Winterthur, eine 2 bis 3 Zimmerwohnung. Weiss jemand gerade von einer solchen frei werdenden Wohnung ab Februar/März/April in diesen beiden Städten?
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kblog gibt auf / macht eine längere Pause

Ich war in der letzten Zeit aus vielen Gründen stark beansprucht und konnte kaum mehr den Atem finden, auch noch ein Blog vernünftig zu führen. Diese Beanspruchung wird in der nächsten Zeit weiter anhalten, eventuell sogar zunehmen.

Ich werde den Blog nicht löschen,  aber wohl erst nach einer längeren Zeit wieder beginnen, zu bloggen. Diejenigen, die mich verlinkt haben und ihre Blogroll-liste lieber kürzer als zu lang haben möchten, bitte ich, meinen Blog zu entfernen.

Ich danke meinen Lesern für Ihre Treue und ihre vielen Kommentare, die sie während dem einjährigen Bestehen von kblog abgegeben haben!

-kblog
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kblog ist wieder zurück

Ich möchte mich für meine längere (unfreiwillige) "blogferien" entschuldigen. Ich habe in den letzten Wochen einfach zu viel Arbeit gehabt, als es mir erlaubt hätte, auch noch zu bloggen können. Selbst Chregu reagierte erstaunt, als wir mal abmachen wollten, dass mein erster freier Termin nach 4 Wochen (d.h. letzte Woche) möglich war. Aus dem Treffen wurde aber leider nichts, weil er selber auch beschäftigt, eben dann doch in Bern verweilte! Chregu, diesen Termin holen wir noch nach... aber ich bin jetzt wieder erheblich flexibler geworden *gg*

Leider bin ich doch länger vom Bloggen fern geblieben als erhofft - und werde zur Strafe bestimmt einige Leser verloren haben. Ich hoffe, es gibt nach wie vor noch einige treue Leser (die mich entschuldigen möchten)!

Ich habe mich aber entschlossen, mein Themengebiet etwas zu verändern, nämlich nun ein bisschen mehr auf meinen Alltag zu verlagern. Der Grund liegt hauptsächlich darin, dass meine bisheriger Stil einfach zu viel Zeit beansprucht, weil ich sehr viel Zeit in Recherchen investiert habe. Das bedeutet aber nicht, dass ich zukünftig keine Recherchen mehr anstellen werde, sondern nur noch ab und zu; dafür möchte ich etwas häufiger bloggen und selten sogar mit meinem Handy einige Bilder hochladen. Kurz: entspannteres bloggen, dafür etwas mehr (kürzere) Beiträge. Liebe Leserinnen und Leser, ist das ein Deal? ;)
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Nominationsliste für Swissblog-Awards

Bald stehen die Wahlen an. Nein, nicht die eidgenössischen, sondern die für die Swissblog-Awards!

Meine Liste (in alphabetischer Reihenfolge):
  1. blogwiese
  2. eDemokratie
  3. Marketingplaner in Ausbildung
  4. medienpraxis
  5. nja
  6. pax
  7. SideEffects
Ich muss zugeben: Meine Wenigkeit, kblog habe ich auch nominiert :D , aber ich rechne mir absolut keine Chancen aus...

Ich wünsche allen Kandidaten viel Glück!

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Frohe Ostern!

Ich wünsche allen meinen Lesern frohe Osterntage!

Leider werde ich bis Mitte Mai nicht mehr in der Lage sein, längere Artikel zu schreiben; ich ziehe bekanntlich längere Artikel vor, aber die werden zeitlich schlicht nicht mehr drin liegen. Seid aber bitte nicht überrascht, wenn ich bis Mitte Mai keine Artikel mehr schreiben werde... leider. Andere Blogger würden das vielleicht Bogferien nennen ;)


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Barfuss durch Hiroshima 1

Eigentlich wollte ich dieses Wochende wieder mal eine Rezension schreiben. Doch ich komme aus Zeitgründen nicht dazu. Aber als ob ich das bestellt hätte, publiziert nja eine Rezension, die wirklich lesenswert ist. Ich kenne das Buch nicht, aber ich habe auch schon anderswo positive Kritiken über diesen Comic lesen können.
Passend dazu empfehle ich eines der ohnehin immer sehr lesenswerten Tischgespräche. In diesem wird auch den Comic aufgegriffen.
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kblog erhält Gewinn

Endlich ist gestern mein Gewinn von minded.ch angekommen!

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blog.ch: Warum ein Verein?

Es wurden einige Kommentare gepostet, ob die Rechtsform eines Vereins überhaupt sinnvoll und nötig sei.

Um zu verstehen, was ein Verein ist und bedeutet, möchte ich vom Beispiel der einfachen Genossenschaft i.S.v. Art. OR 530 ff. ausgehen. Es ist auf den ersten Blick vielleicht nicht einsichtig, warum zunächst etwas aus dem Vertragsrecht (OR, Obligationrecht) besprochen werden soll und erst im zweiten Schritt der Verein, Art. 60 ff. ZGB aus dem Personenrecht.

Wir werden aber im folgenden sehen, dass aus der Nicht-Eignung der einfachen Gesellschaft der Verein als Rechtsform sich aus juristischer Sicht fast zwangsläufig aufdrängt.

Vorbemerkung: Ich habe einige Semester Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Ich habe allerdings das Studium nicht abgeschlossen und bin kein ein Jurist oder Anwalt. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich aus dem folgendem Text jedwelche Haftung ablehne und nicht für die Richtigkeit meiner Ausführungen garantieren kann.
Wer zu diesem Thema rechtliche Hilfe benötigt, wendet sich am besten an einen ausgebildeten Juristen oder Anwalt.

Grundlagen der einfachen Gesellschaft

<korrigendum> Vorerst möchte ich mit einem Dankeschön an den Juristen gebsn auf seinen Kommentar hinweisen und hier gleich zitieren:
Eine einfache Gesellschaft kann bestehen, ob man es will oder nicht. Rechtlich betrachtet, ist man sehr schnell eine einfache Gesellschaft, ohne dass man es weiss oder will. Z.B. Ferienreisegemeinschaft oder ein nicht verheiratetes Paar, das zusammenlebt.
Um es etwas zu verdeutlichen: So bald man ein gemeinsames Ziel hat, - dafür braucht es wirklich nicht viel - ist man aus juristischer Sicht bereits eine einfache Gesellschaft. Auch das Konkubinat, auf das gebsn anspielt, ist im schweizerischen Recht nicht wirklich geregelt, so dass man es als einfache Gesellschaft abhandeln muss - wie wir nachher auch sehen werden. </korrigendum>


Die juristische Definition der einfachen Gesellschaft lautet gemäss der beiden Rechtsprofessoren der Universität Zürich:
Meier-Hayoz/Forstmoser, Gesellschaftsrecht 9. A., §12 N3:
Die einfache Gesellschaft ist eine personenbezogene Rechtsgemeinschaft, die – ohne ein
kaufmännisches Unternehmen betreiben zu dürfen – wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche
Zwecke verfolgt und deren Teilhaber mit ihrem ganzen Vermögen primär, unbeschränkt und
solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.


Das ist ein juristischer Text, der nicht ohne weiteres zu verstehen ist. Ich kommentiere ihn nachfolgend:
  • personenbezogene Rechtsgemeinschaft bedeutet, dass mehrere Personen zusammenkommen mit einem gemeinsamen Ziel, das sie erreichen möchten.
  • ohne ein kaufmännisches Unternehmen betreiben zu dürfen: damit wird gesagt, dass diese Rechtsform keine Rechtsform für eine Unternehmung wie die GmbH oder AG etc. sein kann
  • wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Zwecke: die einfache Gesellschaft darf ein wirtschaftliches Ziel haben, muss aber nicht. In der Praxis ist die einfache Gesellschaft oft im Baugewerbe anzutreffen, wo mehrere Unternehmungen das Ziel haben, über nur kurze Zeit zusammenzuarbeiten. Tun sie das, dann tun sie es zu einem wirtschaftlichen Zweck, aber sie haben deswegen noch keine neue, eigene Unternehmung.
    Nichtwirtschaftlich bedeutet in der Praxis meistens, dass man ideelle Zwecke verfolgt. Darunter könnte beispielsweise der nicht-kommerzielle Vertrieb von blog.ch verstanden werden. In der Praxis sind manchmal politische Kommissionen von mehreren Parteien, die nur von kurzer Dauer sind, als einfache Gesellschaft anzutreffen.
  • Teilhaber: die Vertragsparteien der einfachen Gesellschaft. Diese können juristische Personen (Unternehmungen, Vereine etc.) oder natürliche Personen (Menschen) sein.
  • mit ihrem ganzen Vermögen primär, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften: Dieser Satz ist in der Praxis der wichtigste Satz in dieser Definition. Er sagt aus, dass jeder einzelne Gesellschafter, der an dieser Gesellschaft teilnimmt - ob man eine natürliche Person ist oder nicht - voll und ganz und ohne Einschränkung mit seinem Vermögen haften kann. Schlimmer noch: Wenn einer der Gesellschafter im Bereich des gesellschaftlichen Zwecks eine Haftung/Verbindlichkeit bzw. finanzielle Schulden zu übernehmen hat, kann der Kläger einen anderen Gesellschafter haftbar machen. Letzteres ist die so genannte solidarische Haftung
    In der Praxis bedeutet dies: Hat jemand der Gesellschafter innerhalb der Gesellschaft gegenüber einem dritten eine (finanzielle) Verpflichtung, kann der Gläubiger, falls die Verpflichtung in Bezug auf die einfache Gesellschaft besteht, einen beliebigen Gesellschafter auf die Schuld beklagen. In der Regel sich wird der Gläubiger natürlich den solventesten Schuldner auswählen, der dann auch alles zu bezahlen hat. Der zahlende Schuldner seinerseits kann aber Regress (Rückgriff, seinerseits Klage) auf die anderen Gesellschafter machen.

Man sieht, die Gesellschaft ist in einem Fall bei Problemen mit Verpflichtungen sehr unvorteilhaft, da man nicht weiss, wer als erster beklagt wird. Und im zweiten Schritt, wenn man einmal beklagt worden ist und den Prozess verloren hat, muss man die anderen Gesellschafter beklagen. Das bringt natürlich unter Umständen entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten mit sich, schlimmstenfalls kann es so weit gehen, dass man in arge finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil die anderen Gesellschafter erst in einem zweiten Schrift belangt werden können.
Die einfache Gesellschaft hat allerdings weitere Nachteile. So ist sie zum Beispiel keine juristische Person und kann somit mangels dieser Eigenschaft nicht selber Vermögen besitzen. Zudem können nur ganz spezielle Konstellationen von einfachen Gesellschaften Rechststreitigkeiten austragen (v.a. im Erbrecht), so dass blog.ch praktisch nie in der Lage wäre, beispielsweise seinen Namen zu verteidigen.

Warum gibt es die einfache Gesellschaft?

Diese Frage muss sich an dieser Stelle fast aufdrängen: Wenn die einfache Gesellschaft so unvorteilhaft ist, warum gibt es sie denn?
Die einfache Gesellschaft ist im Sinne des Gesetzgebers nur für etwas gemacht worden: Als Auffangartikel. Es gibt diverse Rechtsformen und es gibt Mischformen von mehreren Rechtsformen. Und dann gibt es auch Fälle, bei denen man die Rechtsformen nicht zuordnen kann. Für diese Fälle ist die einfache Gesellschaft gedacht. Sie ist also ein Notnagel, ein Auffangartikel eben. Wenn alle anderen Rechtsformen scheitern sollten, dann gibt es noch den. Wie beim Konkubinat.
Man kann allerdings diesen Auffangartikel auch missbrauchen. In der Praxis wird dieser Artikel hin und wieder auch gebraucht, wenn ein nur sehr kurzfristiger gemeinsamer Zweck verfolgt wird. Wenn der Zweck nämlich kurzfristig, das heisst nur kurze Zeit lang besteht, dann kann der Aufwand für z.B. eine Vereinsgründung oder für andere Rechtsformen zu aufwändig sein. In der Praxis trifft man die einfache Gesellschaft vor allem in politischen Kommissionen und im Baugewerbe.

Grundlagen des Vereins

Die Definition des Vereins lautet gemäss Meier-Hayoz/Forstmoser, Gesellschaftsrecht 9. A., §20 N2 wie folgt:
Meier-Hayoz/Forstmoser, Gesellschaftsrecht 9. A., §20 N2
Der Verein ist eine personenbezogene Körperschaft zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher
Zwecke, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben kann und für deren Verbindlichkeiten
vorbehältlich einer anderen statutarischen Ordnung ausschliesslich das Körperschaftsvermögen
haftet.
Diese Defintion klingt, wie ich schon andeutete, ganz anders:
  • Körperschaft: bedeutet, dass der Verein eine juristische Persönlichkeit hat. Damit kann der Verein auch Handlungs-, Rechts- und Parteifähigkeit haben, mithin auch Prozesse führen (u.a. Namen schützen, auch allfällige Auszeichnungen wie einem Blog-Award).
  • zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher Zwecke, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben kann: Der Verein darf grundsätzlich keinen wirtschaftlichen Zweck haben, darf aber zur Verfolgung der idelogischen Zwecken ein Unternehmen betreiben. Beispielsweise kann ein Fussballclub eine Bar betreiben, mit dessem Erlös der Club (mit)finanziert werden kann. Für blog.ch könnte dies beispielsweise bedeuten, dass sie mit Werbung Geld verdient und so den Serverunterhalt (mit)finanziert.
  • und für deren Verbindlichkeiten vorbehältlich einer anderen statutarischen Ordnung ausschliesslich das Körperschaftsvermögen haftet: So lange die Mitglieder einen Mitgliederbeitrag zu zahlen haben (festgelegt durch die Statuten oder durch ein eigenes, zu den Statuten zugehöriges, Dokument; vgl. der vor kurzem neu eingefügte Artikel 75a ZGB ), haftet,<korrigendum> sofern die Statuten nichts anderes bestimmen (Dank an gebsn)</korrigendum> ausschliesslich das Vereinsvermögen. Der Verein kann also ein eigenes Vermögen haben und die Mitglieder sind im Rahmen des Gesetzes finanziell geschützt, da bei Verpflichtungen des Vereins nur das Vereinsvermögen haften kann. Ausnahme: Bei Missbräuchen, worauf ich jedoch nicht eingehen werde, da dies den Rahmen sprengen würde.

Für eine Vereinsgründung benötigt man mindestens 3 Personen, eventuell auch nur 2; letzeres ist umstritten. Klar ist, dass einer allein nicht ausreichen würde. Der Verein benötigt Statuten, die gewissen (einfachen) Mindestanforderungen genügen müssen. Ich selber kann nach mehreren Vereinsgründungen sagen, dass eine Vereinsgründung einfach und schnell geht.

Warum für blog.ch ein Verein?

Vereine sind unter anderem deshalb so beliebt, weil sie hohe Rechtssicherheit, Demokratie und grosse Flexibilität in ihrer Ausgestaltung bieten. Schliesslich sind sie einfach und billig zu gründen.
Mit einem Verein könnte man ausserdem einen Webserver und/oder den Verwalter von blog.ch finanzieren. Für Matthias wäre es eventuell, wenn er daran interessiert ist, die Möglichkeit offen, entweder Vorstandsmitglied oder Ehrenmitglied zu werden. Als Vorstandsmitglied könnte er allenfalls die Geschicke "seines Kindes" weiterhin wenigstens teilweise führen, aber er wäre gleichzeitig entlastet. Die Generalversammlung müsste ihn aber erst in den Vorstand wählen.

nicht nur eitel Sonnenschein...

Es ist klar: Bei einem Verein braucht es einen Vorstand. Zwar kann man z. B. via Statuten definieren, dass die Generalversammlungen nur selten statt finden (z. B. nur alle 2 Jahre) und den Arbeitsaufwand in Grenzen halten.
Matthias hat eigentlich angekündigt, den Blog verkaufen zu wollen. Meines Erachtens hat er aber bislang noch nie einen realistischen Preis genannt, so dass es auch schwer abzuschätzen ist, ob sich dafür eine Vereinsgründung lohnt bzw. ob die Chancen, dass der entstehende Verein das Geld zahlen kann, gut stehen oder nicht.

Was mich betrifft: Ich werde weder für die Vorstandsmitgliedschaft noch für die Initation des Vereins zur Verfügung stehen. Ich kann allenfalls die Statuten mitschreiben, aber mehr liegt für mich aus zeitlichen Gründen leider nicht mehr drin.

Diesen Artikel werde ich auch Matthias zustellen.
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Gründet einen Verein für blog.ch!

Gemäss dem Blog von Matthias Gutfeldt soll blog.ch aus zeitlichen und privaten Gründen verkauft werden. Eigentlich keine schlechte Idee, wenn man doch bedenkt, dass ein so wichtiges Blog-Portal unbedingt erhalten werden sollte.

Mein Vorschlag: blog.ch sollte von einem Verein gekauft werden. Der Grund dafür ist, dass man mit einem Verein ein solches Blogportal demokratisch steuern und eine gute Repräsentation in der schweizer Blogwelt erstellen könnte. Aktivmitglieder sollten nur Blogbesitzer sein, und in den Statuten würden klare Grundsätze geschaffen, wer in diesem Blogportal willkommen ist und wer nich. Damit könnten auch zweifelhafte Ausschlüsse von gewissen Blogs gemieden werden beziehungsweise klare Richtlinien geschaffen werden. Ein bereits relativ gutes bestehendes Regelwerk wäre beispielsweise fair blogging, das allenfalls den Zielen eines blog.ch-Vereins entesprechend verbessert und werden könnte.

Am liebsten sähe ich, dass da eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem ausgezeichneten und feature-reichen slug.ch entstehen könnte?
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Totgesagte leben länger: blogbox

Ist denn schon bald Pfingsten? Egal, Wiederaufstehungen scheinen Konjunktur zu haben. Zu Jahresbeginn hat jedenfalls medienpraxis.ch plötzlich seine Wiederbelebung verkündet, und so zieht auch blogbox.ch jetzt nach - allerdings in einem neuem Gewand.

Mir gefällt das neue Aussehen sehr gut. Es ist etwas heller, etwas übersichtlicher und etwas weniger überladen geworden. Auf jeden Fall freue ich mich, blogbox wieder zurück in der Blogosphäre zu haben!
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