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Nominationsliste für Swissblog-Awards

Bald stehen die Wahlen an. Nein, nicht die eidgenössischen, sondern die für die Swissblog-Awards!

Meine Liste (in alphabetischer Reihenfolge):
  1. blogwiese
  2. eDemokratie
  3. Marketingplaner in Ausbildung
  4. medienpraxis
  5. nja
  6. pax
  7. SideEffects
Ich muss zugeben: Meine Wenigkeit, kblog habe ich auch nominiert :D , aber ich rechne mir absolut keine Chancen aus...

Ich wünsche allen Kandidaten viel Glück!

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Barfuss durch Hiroshima 1

Eigentlich wollte ich dieses Wochende wieder mal eine Rezension schreiben. Doch ich komme aus Zeitgründen nicht dazu. Aber als ob ich das bestellt hätte, publiziert nja eine Rezension, die wirklich lesenswert ist. Ich kenne das Buch nicht, aber ich habe auch schon anderswo positive Kritiken über diesen Comic lesen können.
Passend dazu empfehle ich eines der ohnehin immer sehr lesenswerten Tischgespräche. In diesem wird auch den Comic aufgegriffen.
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blog.ch: Warum ein Verein?

Es wurden einige Kommentare gepostet, ob die Rechtsform eines Vereins überhaupt sinnvoll und nötig sei.

Um zu verstehen, was ein Verein ist und bedeutet, möchte ich vom Beispiel der einfachen Genossenschaft i.S.v. Art. OR 530 ff. ausgehen. Es ist auf den ersten Blick vielleicht nicht einsichtig, warum zunächst etwas aus dem Vertragsrecht (OR, Obligationrecht) besprochen werden soll und erst im zweiten Schritt der Verein, Art. 60 ff. ZGB aus dem Personenrecht.

Wir werden aber im folgenden sehen, dass aus der Nicht-Eignung der einfachen Gesellschaft der Verein als Rechtsform sich aus juristischer Sicht fast zwangsläufig aufdrängt.

Vorbemerkung: Ich habe einige Semester Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Ich habe allerdings das Studium nicht abgeschlossen und bin kein ein Jurist oder Anwalt. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich aus dem folgendem Text jedwelche Haftung ablehne und nicht für die Richtigkeit meiner Ausführungen garantieren kann.
Wer zu diesem Thema rechtliche Hilfe benötigt, wendet sich am besten an einen ausgebildeten Juristen oder Anwalt.

Grundlagen der einfachen Gesellschaft

<korrigendum> Vorerst möchte ich mit einem Dankeschön an den Juristen gebsn auf seinen Kommentar hinweisen und hier gleich zitieren:
Eine einfache Gesellschaft kann bestehen, ob man es will oder nicht. Rechtlich betrachtet, ist man sehr schnell eine einfache Gesellschaft, ohne dass man es weiss oder will. Z.B. Ferienreisegemeinschaft oder ein nicht verheiratetes Paar, das zusammenlebt.
Um es etwas zu verdeutlichen: So bald man ein gemeinsames Ziel hat, - dafür braucht es wirklich nicht viel - ist man aus juristischer Sicht bereits eine einfache Gesellschaft. Auch das Konkubinat, auf das gebsn anspielt, ist im schweizerischen Recht nicht wirklich geregelt, so dass man es als einfache Gesellschaft abhandeln muss - wie wir nachher auch sehen werden. </korrigendum>


Die juristische Definition der einfachen Gesellschaft lautet gemäss der beiden Rechtsprofessoren der Universität Zürich:
Meier-Hayoz/Forstmoser, Gesellschaftsrecht 9. A., §12 N3:
Die einfache Gesellschaft ist eine personenbezogene Rechtsgemeinschaft, die – ohne ein
kaufmännisches Unternehmen betreiben zu dürfen – wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche
Zwecke verfolgt und deren Teilhaber mit ihrem ganzen Vermögen primär, unbeschränkt und
solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.


Das ist ein juristischer Text, der nicht ohne weiteres zu verstehen ist. Ich kommentiere ihn nachfolgend:
  • personenbezogene Rechtsgemeinschaft bedeutet, dass mehrere Personen zusammenkommen mit einem gemeinsamen Ziel, das sie erreichen möchten.
  • ohne ein kaufmännisches Unternehmen betreiben zu dürfen: damit wird gesagt, dass diese Rechtsform keine Rechtsform für eine Unternehmung wie die GmbH oder AG etc. sein kann
  • wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Zwecke: die einfache Gesellschaft darf ein wirtschaftliches Ziel haben, muss aber nicht. In der Praxis ist die einfache Gesellschaft oft im Baugewerbe anzutreffen, wo mehrere Unternehmungen das Ziel haben, über nur kurze Zeit zusammenzuarbeiten. Tun sie das, dann tun sie es zu einem wirtschaftlichen Zweck, aber sie haben deswegen noch keine neue, eigene Unternehmung.
    Nichtwirtschaftlich bedeutet in der Praxis meistens, dass man ideelle Zwecke verfolgt. Darunter könnte beispielsweise der nicht-kommerzielle Vertrieb von blog.ch verstanden werden. In der Praxis sind manchmal politische Kommissionen von mehreren Parteien, die nur von kurzer Dauer sind, als einfache Gesellschaft anzutreffen.
  • Teilhaber: die Vertragsparteien der einfachen Gesellschaft. Diese können juristische Personen (Unternehmungen, Vereine etc.) oder natürliche Personen (Menschen) sein.
  • mit ihrem ganzen Vermögen primär, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften: Dieser Satz ist in der Praxis der wichtigste Satz in dieser Definition. Er sagt aus, dass jeder einzelne Gesellschafter, der an dieser Gesellschaft teilnimmt - ob man eine natürliche Person ist oder nicht - voll und ganz und ohne Einschränkung mit seinem Vermögen haften kann. Schlimmer noch: Wenn einer der Gesellschafter im Bereich des gesellschaftlichen Zwecks eine Haftung/Verbindlichkeit bzw. finanzielle Schulden zu übernehmen hat, kann der Kläger einen anderen Gesellschafter haftbar machen. Letzteres ist die so genannte solidarische Haftung
    In der Praxis bedeutet dies: Hat jemand der Gesellschafter innerhalb der Gesellschaft gegenüber einem dritten eine (finanzielle) Verpflichtung, kann der Gläubiger, falls die Verpflichtung in Bezug auf die einfache Gesellschaft besteht, einen beliebigen Gesellschafter auf die Schuld beklagen. In der Regel sich wird der Gläubiger natürlich den solventesten Schuldner auswählen, der dann auch alles zu bezahlen hat. Der zahlende Schuldner seinerseits kann aber Regress (Rückgriff, seinerseits Klage) auf die anderen Gesellschafter machen.

Man sieht, die Gesellschaft ist in einem Fall bei Problemen mit Verpflichtungen sehr unvorteilhaft, da man nicht weiss, wer als erster beklagt wird. Und im zweiten Schritt, wenn man einmal beklagt worden ist und den Prozess verloren hat, muss man die anderen Gesellschafter beklagen. Das bringt natürlich unter Umständen entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten mit sich, schlimmstenfalls kann es so weit gehen, dass man in arge finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil die anderen Gesellschafter erst in einem zweiten Schrift belangt werden können.
Die einfache Gesellschaft hat allerdings weitere Nachteile. So ist sie zum Beispiel keine juristische Person und kann somit mangels dieser Eigenschaft nicht selber Vermögen besitzen. Zudem können nur ganz spezielle Konstellationen von einfachen Gesellschaften Rechststreitigkeiten austragen (v.a. im Erbrecht), so dass blog.ch praktisch nie in der Lage wäre, beispielsweise seinen Namen zu verteidigen.

Warum gibt es die einfache Gesellschaft?

Diese Frage muss sich an dieser Stelle fast aufdrängen: Wenn die einfache Gesellschaft so unvorteilhaft ist, warum gibt es sie denn?
Die einfache Gesellschaft ist im Sinne des Gesetzgebers nur für etwas gemacht worden: Als Auffangartikel. Es gibt diverse Rechtsformen und es gibt Mischformen von mehreren Rechtsformen. Und dann gibt es auch Fälle, bei denen man die Rechtsformen nicht zuordnen kann. Für diese Fälle ist die einfache Gesellschaft gedacht. Sie ist also ein Notnagel, ein Auffangartikel eben. Wenn alle anderen Rechtsformen scheitern sollten, dann gibt es noch den. Wie beim Konkubinat.
Man kann allerdings diesen Auffangartikel auch missbrauchen. In der Praxis wird dieser Artikel hin und wieder auch gebraucht, wenn ein nur sehr kurzfristiger gemeinsamer Zweck verfolgt wird. Wenn der Zweck nämlich kurzfristig, das heisst nur kurze Zeit lang besteht, dann kann der Aufwand für z.B. eine Vereinsgründung oder für andere Rechtsformen zu aufwändig sein. In der Praxis trifft man die einfache Gesellschaft vor allem in politischen Kommissionen und im Baugewerbe.

Grundlagen des Vereins

Die Definition des Vereins lautet gemäss Meier-Hayoz/Forstmoser, Gesellschaftsrecht 9. A., §20 N2 wie folgt:
Meier-Hayoz/Forstmoser, Gesellschaftsrecht 9. A., §20 N2
Der Verein ist eine personenbezogene Körperschaft zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher
Zwecke, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben kann und für deren Verbindlichkeiten
vorbehältlich einer anderen statutarischen Ordnung ausschliesslich das Körperschaftsvermögen
haftet.
Diese Defintion klingt, wie ich schon andeutete, ganz anders:
  • Körperschaft: bedeutet, dass der Verein eine juristische Persönlichkeit hat. Damit kann der Verein auch Handlungs-, Rechts- und Parteifähigkeit haben, mithin auch Prozesse führen (u.a. Namen schützen, auch allfällige Auszeichnungen wie einem Blog-Award).
  • zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher Zwecke, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben kann: Der Verein darf grundsätzlich keinen wirtschaftlichen Zweck haben, darf aber zur Verfolgung der idelogischen Zwecken ein Unternehmen betreiben. Beispielsweise kann ein Fussballclub eine Bar betreiben, mit dessem Erlös der Club (mit)finanziert werden kann. Für blog.ch könnte dies beispielsweise bedeuten, dass sie mit Werbung Geld verdient und so den Serverunterhalt (mit)finanziert.
  • und für deren Verbindlichkeiten vorbehältlich einer anderen statutarischen Ordnung ausschliesslich das Körperschaftsvermögen haftet: So lange die Mitglieder einen Mitgliederbeitrag zu zahlen haben (festgelegt durch die Statuten oder durch ein eigenes, zu den Statuten zugehöriges, Dokument; vgl. der vor kurzem neu eingefügte Artikel 75a ZGB ), haftet,<korrigendum> sofern die Statuten nichts anderes bestimmen (Dank an gebsn)</korrigendum> ausschliesslich das Vereinsvermögen. Der Verein kann also ein eigenes Vermögen haben und die Mitglieder sind im Rahmen des Gesetzes finanziell geschützt, da bei Verpflichtungen des Vereins nur das Vereinsvermögen haften kann. Ausnahme: Bei Missbräuchen, worauf ich jedoch nicht eingehen werde, da dies den Rahmen sprengen würde.

Für eine Vereinsgründung benötigt man mindestens 3 Personen, eventuell auch nur 2; letzeres ist umstritten. Klar ist, dass einer allein nicht ausreichen würde. Der Verein benötigt Statuten, die gewissen (einfachen) Mindestanforderungen genügen müssen. Ich selber kann nach mehreren Vereinsgründungen sagen, dass eine Vereinsgründung einfach und schnell geht.

Warum für blog.ch ein Verein?

Vereine sind unter anderem deshalb so beliebt, weil sie hohe Rechtssicherheit, Demokratie und grosse Flexibilität in ihrer Ausgestaltung bieten. Schliesslich sind sie einfach und billig zu gründen.
Mit einem Verein könnte man ausserdem einen Webserver und/oder den Verwalter von blog.ch finanzieren. Für Matthias wäre es eventuell, wenn er daran interessiert ist, die Möglichkeit offen, entweder Vorstandsmitglied oder Ehrenmitglied zu werden. Als Vorstandsmitglied könnte er allenfalls die Geschicke "seines Kindes" weiterhin wenigstens teilweise führen, aber er wäre gleichzeitig entlastet. Die Generalversammlung müsste ihn aber erst in den Vorstand wählen.

nicht nur eitel Sonnenschein...

Es ist klar: Bei einem Verein braucht es einen Vorstand. Zwar kann man z. B. via Statuten definieren, dass die Generalversammlungen nur selten statt finden (z. B. nur alle 2 Jahre) und den Arbeitsaufwand in Grenzen halten.
Matthias hat eigentlich angekündigt, den Blog verkaufen zu wollen. Meines Erachtens hat er aber bislang noch nie einen realistischen Preis genannt, so dass es auch schwer abzuschätzen ist, ob sich dafür eine Vereinsgründung lohnt bzw. ob die Chancen, dass der entstehende Verein das Geld zahlen kann, gut stehen oder nicht.

Was mich betrifft: Ich werde weder für die Vorstandsmitgliedschaft noch für die Initation des Vereins zur Verfügung stehen. Ich kann allenfalls die Statuten mitschreiben, aber mehr liegt für mich aus zeitlichen Gründen leider nicht mehr drin.

Diesen Artikel werde ich auch Matthias zustellen.
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Gründet einen Verein für blog.ch!

Gemäss dem Blog von Matthias Gutfeldt soll blog.ch aus zeitlichen und privaten Gründen verkauft werden. Eigentlich keine schlechte Idee, wenn man doch bedenkt, dass ein so wichtiges Blog-Portal unbedingt erhalten werden sollte.

Mein Vorschlag: blog.ch sollte von einem Verein gekauft werden. Der Grund dafür ist, dass man mit einem Verein ein solches Blogportal demokratisch steuern und eine gute Repräsentation in der schweizer Blogwelt erstellen könnte. Aktivmitglieder sollten nur Blogbesitzer sein, und in den Statuten würden klare Grundsätze geschaffen, wer in diesem Blogportal willkommen ist und wer nich. Damit könnten auch zweifelhafte Ausschlüsse von gewissen Blogs gemieden werden beziehungsweise klare Richtlinien geschaffen werden. Ein bereits relativ gutes bestehendes Regelwerk wäre beispielsweise fair blogging, das allenfalls den Zielen eines blog.ch-Vereins entesprechend verbessert und werden könnte.

Am liebsten sähe ich, dass da eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem ausgezeichneten und feature-reichen slug.ch entstehen könnte?
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Verzettelt sich Google?

Nach der Gewinnwarnung von Google frage ich mich, ob sich Google nicht verzettelt. Diese Frage stelle ich mir, wenn ich bei Google folgendes feststelle: Google war ursprünglich eine reine Search Engine. Heute jedoch kann man mit Google vieles mehr. Google stellt heute auch ein Internet-Portal, Email-Dienst, eine Büchersuchmaschine, Homepage-Verwaltung, News-Groups und einiges mehr zur Verfügung. Für was steht Google eigentlich heute noch?

Meiner Meinung nach ist Google daran, seine Marke zu verwässern. Daran werden wahrscheinlich auch der Umsatzrücklauf nichts mehr ändern, im Gegenteil. Wenn ich Google richtig einschätze und es tatsächlich zu einer Verwässerung kommen sollte, dann sollte Google in den nächsten Jahren mit Gewinneinbussen rechnen.

Dabei ist die Verzettelung, also zu viel auf einmal machen zu wollen, ein bekanntes Phänomen vieler aufstrebender Unternehmungen... und auch grosse Firmen sind davor natürlich ebenfalls nicht gefeit.
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Totgesagte leben länger: blogbox

Ist denn schon bald Pfingsten? Egal, Wiederaufstehungen scheinen Konjunktur zu haben. Zu Jahresbeginn hat jedenfalls medienpraxis.ch plötzlich seine Wiederbelebung verkündet, und so zieht auch blogbox.ch jetzt nach - allerdings in einem neuem Gewand.

Mir gefällt das neue Aussehen sehr gut. Es ist etwas heller, etwas übersichtlicher und etwas weniger überladen geworden. Auf jeden Fall freue ich mich, blogbox wieder zurück in der Blogosphäre zu haben!
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kblog gewinnt Wettbewerb von minded.ch

Ich bin zufällig über einen Wettbewerb gestolpert und weil ich Wettbewerbe liebe, habe ich auch gleich mitgemacht. Eigentlich nur spasseshalber, was man auch an der Jux-Zahl sieht. Ich habe absolut nicht mit einem Gewinn gerechnet, und so kam für mich auch die Verkündung, dass ich gewonnnen habe, sehr überraschend!

Jetzt gratuliert mir gefälligst! ;)
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Was darf Meinungsfreiheit?

Mit anaximander habe ich eine sehr interessante Diskussion begonnen. Zufällig wurde dieses Thema auch im Magazin des Tagesanzeigers ebenfalls diskutiert und spiegelt genau das wider, was ich in den knappen Zeilen auf der Seite von Side Effects bereits habe ausdrücken wollen. Worum geht es denn eigentlich?

Ich habe grundsätzlich zur Diskussion gestellt, inwieweit eine Karikatur, die ein zentrales Element der Religion lächerlich macht oder angreift, einen Angehörigen dieser Regligion beleidigen könne. Geht diese Beleidigung so weit, dass man sagen muss, dass es die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen verletzt und damit in Schranken der Freiheit zu weisen ist? Ich weiss es nicht, aber ich bin eindeutig der Ansicht, dass man genau das international diskutieren muss. Ich meine jetzt nicht nur die Karikaturen von Mohammend, nein. Es gibt auch Bilder, ja sogar brutale Filme, die Juden in abrundtiefster Weise darstellen und beispielsweise in Saudi-Arabien gezeigt werden (Quelle: 10vor10). Eine Filmszene zeigte etwa eine rituelle Schlächtung eines vielleicht etwa 10-jährigen Jungen in brutalster und bestialischer Weise (man sah Blut, hörte die Schreie und das Flehen des Jungen). Zeichentrickfilme, die offenbar eindeutig Kinder zur Zielgruppe haben, zeigten Selbstmordattentäter, die in heroischer Weise auf eine Karawane von Juden sprangen. Eine weitere Szene persifilierte Maria und Joseph im Stall von Bethlehem nach Christis Geburt. Alle drei wurden als Tiere gezeigt, unter anderem als Affen und als für Muslime als unrein geltende Schweine.

Ich muss vielleicht vorausschicken, dass ich Atheist bin. Mich berühren all diese Dinge nicht in religiöser Weise, sondern in der Art und Weise, wie über andere Religionen gedacht wird. Dass Maria und Joseph als Tiere dargestellt werden, ist mir wurst, so lange dies als Witz bleibt und nicht ernsthaft propagandiert wird. Aber bei der Schlächtung eines Jungen wird suggeriert, dass Juden brutale Menschen seien und beim Zeichentrickfilm handelt es sich um pure Propaganda. Und da liegt das Problem.

Aber auch in Karikaturen steckt oft ein Körnchen Wahrheit, oder wenn man so will, auch ein Körnchen Propaganda. Insofern sind, objektiv betrachtet, auch "unsere" Karikaturen Mohammeds nicht ganz unbedenklich. Zudem habe ich bereits in der Antwort an anaximander betont, dass man unter Umständen auf die Zielgruppe Rücksicht nehmen muss. Die Frage stellt sich natürlich, worauf man denn hier abstützen will?
In einem berühmten Urteil (PDF, siehe S. 22) des Zürcher Obergerichts um den Fall "Rolf Knies neueste Elefantennummer" wurden drei Journalisten vom Vorwurf der Beschimpfung freigesprochen, von der Vorinstanz (Bezirksgericht) jedoch verurtelt (vgl. letzter Absatz). Das Urteil wurde, so weit mir bekannt, nicht weitergezogen, weshalb der Freispruch gültig ist. Aber gerade diese zwei verschiedene Urteile belegen, dass ein solches Urteil sehr schwer zu fällen ist, und dies, obwohl die Klage strafrechtlicher und nicht zivilrechtlicher Natur war. Das Strafrecht ist notwendigerweise (Stichwort: nulla poena sine lege - keine Strafe ohne Gesetz, auch Art. 1 StGB) viel klarer reglementiert als das Zivilrecht (Art. 30 ff. ZGB). Und trotzdem war die Klage offensichtlich nicht Aussichtslos, auch wenn es sich um zwei prominenten Personen handelten, die eher noch als eine private, anonyme Person mit einer entsprechenden Nennung in einer Satire auftauchen dürfen, die sogar Ehrverletzend sein könnte.
Wie auch immer, es handelt sich beim Fall des Elefantennummer-Cartoons um eine Güterabwägung. Ist die Meinungsfreiheit im Interesse des öffentlichen Interesses stärker zu gewichten oder das Interesse eines einzelnen? Dies ist aber nicht ganz mit unserer Problematik zu vergleichen, da wir von Angehörigen einer Regligion sprechen. Mit anderen Worten, wir sprechen nicht nur von einem oder zwei Individuen, die sich betroffen fühlen könnten, sondern von vielen, von Angehörigen einer Regligion, von tausenden oder gar millionen von Menschen. Erhält die Thematik dadurch ein anderes Gewicht?
Meine Meinung ist die, dass wenn es ein öffentliches Interesse gibt, dass es auch ein öffentliches Interesse für Minderheiten, oder vielleicht auch etwas anders betrachtet, ein öffentliches Interesse für Gruppen gibt, die in der Mehrzahl nicht in der Schweiz leben. Ein solches Konstrukt gibt es bereits im Antirassismusgesetz. Bekanntlich stellen beispielsweise Juden oder Armenier in der Schweiz eine grosse Minderheit dar, jedoch hat diese Gruppe ein grosses Interesse national und international verteidigt zu werden.

Für mich ist eine internationale Diskussion über diesen Sachverhalt deshalb unvermeidlich. Offenbar wurde damit auch die Karikatur globalisiert, sie wurde zu einem globalen Thema, sie wird öffentlich und überall diskutiert. Zwar gab es zuvor auch andere Karikaturen, die global bekannt wurden, aber ein solches Ausmass haben zuvor mit Sicherheit noch nicht viele Karikaturen erreicht.

Um noch einmal auf das Magazin zurück zu kommen: Das Magazin veröffentlichte einen Comic der Künstlerin Parsua Bashi, den sie bereits vor Monaten und deshalb unabhängig von der aktuellen Debatte erstellt haben soll. In diesem zeigt sie auf, dass der Westen durchaus nicht ganz ohne Tabus ist, durchaus nicht ganz so unverfroren ist, wie sie sich gibt. Gerade weil sie in diesem Auszug die Religion nicht anspricht, ist dieser Comic äusserst interessant. Sie provoziert nicht mit Religion, sondern mit Mode. Ihre Hauptfigur, die wie sie selber eine aus dem Iran stammende Künstlerin ist, provoziert eine Schweizerin mit mehreren Modestrecken, die unter anderem "Sweet Slaves" und "Hot 9/11" heissen. Sie zeigt damit, dass es eben auch für uns Grenzen gibt, ja sogar Tabus gibt, die - wie sie es treffend ausdückt, "von den Leuten selbst zensiert werden". Gerade "Hot 9/11" wird das provozierendste Beispiel dafür sein. Mode, die Hot 9/11 genannt wird? Sie stellt dies dem im Westen verharmlosten Kolonialismus gegenüber, in dem sie ein Beispiel in einer Modezeitschrift aufgreift, das ein Mode-Artikel mit dem Namen "Colonial-Girl" zeigt. Genauso wie durch die Attentate des nine-eleven viele Menschen starben, gab es sehr viele Opfer durch den westlich veranlasten Kolonialismus. Wenn ich mir da einen persönlichen Kommenar erlauben darf, dann würde ich sagen, dass die Opfer des Kolonialismus sogar weitaus zahlreicher waren.
Sie stellt sich auch gleich die unweigerlich aufkeimende Frage: "Wie kann man frei sein... und über bestimmte Themen trotzdem nicht reden? Und was bedeutet das für die Meinungsfreiheit"?

Ich sage es noch einmal: Die Grenzen der Meinungsfreiheit müssen international diskutiert werden.

PS: Das Buch von Parsua Bashi werde ich kaufen, so bald es auf dem Markt ist... vielleicht kann mir nja helfen, die Wartezeit zu verkürzen?
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Zensiert Google China?

Zur Zeit hat die Kritik gegen Google Konjunktur. Stellvertretend für viele ähnliche Artikel möchte ich (nur) zwei von mir geschätzten Side Effects nennen:

Ich distanziere mich in aller Form von jeglicher Zensur. Ich bin ein Gegner der Einschränkung der Pressefreiheit, so lange die Pressefreheit nicht die Persönlichkeitsrechte von Art. 28ff ZGB tangiert (vgl auch: fair blogging).
Aber ich möchte im folgenden versuchen, die Kritik gegen Google objektiv zu betrachten.

Marktmacht

Mit Google verbindet man mittlerweile nicht nur eine hervorragende Search Engine für das Internet, sondern auch die atemberaubende Marktstellung von Google im Internet. Keine andere Search Engine ist ebenso erfolgreich im Auffinden von gesuchten Webinhalten und keine andere ist so geschäftstüchtig wie Google. Yahoo! kann Google praktisch als einzige Konkurrentin Google nur gerade noch knapp das Wasser reichen, ist aber weit davon entfernt, ökonomisch so erfolgreich wie Google zu sein. Google wird zudem zu den wertvollsten Marken weltweit gezählt und reiht sich damit in Marken wie Apple, Coca-Cola, IBM, Microsoft, IKEA und weitere extrem bekannten wie erfolgreichen Unternehmen ein. Dies verleiht Google eine nicht zu unterschätzende Marktmacht.

Machtstellung im Internet

Google ist nicht nur ein Meister der Vermarktung und der Anwendung von Suchalgorithmen, sondern hat es auch verstanden, ihr Know-How in weiteren ähnlichen Gebieten vorzustossen. Dabei sind klassische Suchangebote wie Videos, News oder Blogs zu nennen. Weitaus wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass Google derzeit auch Bücher katalogisiert und sie für das durchsuchen anbietet. Dasselbe gilt auch für Strassenkarten, Weltkarten und viele andere Dinge mehr. Google hat in all diesen Bereichen eine fast schon unheimliche Macht entwickeln können, so dass einige Kritiker bereits von einer gefährlichen Informationsdominanz von Google sprechen. Ganz aktuell ist der Ausschluss Googles von bestimmten Webseiten, die mit Hilfe von so genannten Doorway-Pages ihre Platzierung in Google bei benutzung von bestimmten Suchwörtern nach oben gedrückt haben. Nach Ansicht von Google ist dies eine unzulässige Webprogrogrammierung, um die eigene Website anderen gegenüber zu bevorzugen. Meiner Ansicht nach hat Google dies tun müssen, um das Suchsystem im Internet nicht zu gefährden, da eine solche Technologie zu erheblichen Verschiebungen von Links hätte nachziehen können, hätte Google diese akzeptiert. Zudem kann es natürlich Google nicht im Interesse sein, wenn Google damit durch einen solchen Trick zulassen würde, dass gewisse Websites dank einer solchen Strategie nach oben gedrückt werden, da Google damit geldwerte Dienstleistungen, durch die die entsprechenden Websites bevorzugt werden (Google-Ads) entgehen könnten.

Ist Google eine Bedrohung der Informationsfreiheit?

Man kann sich nun zu Recht fragen, ob denn Google durch die enorme Dominanz nicht auch die Möglichkeit hätte, auch Informationen zu kontrollieren. Viele Kritiker von Google werfen dem dot.com-Konzern genau das vor. Ich kann mich ihnen jedoch nicht anschliessen. Einerseits, weil es auch eine durchaus nicht zu unterschätzende Konkurrenz wie Yahoo! oder MSN gibt, andererseits weil ich die Ansicht vertrete, dass das Internet noch lange nicht diese Dominanz erreicht hat, wie es offenbar diesen Kritikern scheint. Ich spreche damit vor allem Printmedien, Fernsehmedien, Filme, Radiomedien und viele weitere (Theater, Oper, was auch immer), an. Auch diese enthalten alle Informationen, auch diese sind nach wie vor ein Medium für sich. Sie sind fast alle unabhängig von Google. Oder ist schon einmal eine Tageszeitung oder ein Radiosender durch Google beeinflusst worden? Die Macht ist allerdings, wie schon angedeutet, durch den durchaus bestehenden Konkurrenzkampf zwischen den Search Engines begrenzt.
Es ist liegt aber auf der Hand, dass je grösser das Gewicht des Internets als Informationsmedium zunimmt, auch die anderen Medien beinflusst. Ähnliches sagte man aber bereits vor 50 Jahren mit dem Radio, vor 40 Jahren mit dem Fernsehen und heute ist es eben das Internet beziehungsweise Google.

Google und China

Google stand im Fall von China vor der Entscheidung, ob sie sich am chinesischen Markt partizipieren will oder nicht. China erlaubt den chinesischen Bürgern die Nutzung von Search Engines nur dann, wenn sich diese an Restriktionen halten. Diese Restriktionen sind nichts anderes als Zensur. Google hatte also die Wahl, entweder sich selber für den chinesischen Markt zu zensieren oder die Permis für die Intrusion in den chinesischen Markt nicht zu erhalten.
Damit hat die Chinesische Regierung Google angeboten, entweder zensiert vertreten zu sein - oder gar nicht. Letztere Variante kommt einer Totalzensur gleich.

Möglichkeiten der Zensur

Zensur war nie wirklich eine gänzlich erfolgreiche Idee.
Ganz ähnlich, wie man auch private Gespräche, Telefonate schlecht zensieren kann, kann man auch im Internet kaum alles zensieren. Das gilt für alles, was eine verbale und sogar nonverbale Kommunikation zum Inhalt hat, also auch Zeitungen, Radio, Theater, Film und vieles mehr.
Internet gibt es einige bekannte Beispiele dazu. Das vielleicht berühmt-berüchtigste Beispiel, ist der englische Ausdruck porn, der in vielen Internetforen zensiert wurde und wird. Meistens ist es aber sehr einfach, diese Zensur umzugehen, in dem man einfach pr0n (r und o vertauscht, wobei das o eine Null ist). Weitere Beispiele, dass im Internet die Zensur oft schlecht funktioniert, sind Websites zu Nationalsozialistischen Inhalten (wenn man da überhaupt von "Zensur" sprechen darf - ich distanziere mich von solchen Inhalten!). Diese und viele weitere Beispiele zeigen, dass gerade im Internet die Zensur umgangen werden kann. Nun habe ich allerdings ausser Acht gelassen, dass die Chinesische Schrift logogrammatisch (jedes Zeichen steht für ein Wort oder Bedeutungselement) und nicht, wie die Lateinische schrift, phonetisch ist. Aber es ist anzunehmen, dass sich auch bei dieser Schriftform ähnliche Konstrukte wie pr0n ableiten können, womöglich gibt es da sogar noch mehr Spielraum, da unter Umständen beispielsweise einzelne Striche weggelassen werden können.
Mit Zensur geht auch die Verfolgung der Delinquenten einher. Google muss möglicherweise die IP-Adressen der Personen, die nach zensierten Worten gesucht haben, der Chinesischen Regierung offen legen. Trotzdem dürfte die Verfolgung von solchen Delinquenten schwer sein, da Suchende es tunlichst vermeiden werden, nach verbotenen Worten zu suchen.

Googles Informationsmacht in China

Die Macht von Google dürfte sich somit in Grenzen halten. Keine Firma kann sich gegen den Staat auflehnen, denn der Staat ist letztlich doch stärker als die Firmen, weil sie das Gewaltsmonopol (Polizei und MIlitär) innehaben. Dem können sich auch Grosskonzerne kaum widersetzen, selbst wenn sie prinzipiell in der Lage wären, Behörden gut zu schmieren. Gerade Google hat in dieser Hinsicht eine denkbar schlechte Ausgangslage, weil das Regime sich fürchtet, Google könnte auch regierungskritishe Inhalte einem grösserem Publikum verfügbar machen. Deshalb wird es kaum im Interesse der dortigen Behörden sein, sich schmieren zu lassen. Das Machtgefälle zwischen Google und der Chinesischen Regierung fällt daher eindeutig zu Gunsten der Regierung aus.

Fazit

Totalzensur oder Teilzensur ist hier die Frage. Meines Erachtens ist eine Teilzensur besser als eine Totalzensur. Deshalb bin ich der Ansicht, dass der Eintritt Googles in den Chinesischen Markt kein Fehler, sondern im Gegenteil wichtig war. Ich halte es für wichtiger, den Internetbenutzern eine solche Möglichkeiten zu geben statt diesen ganz zu verwehren.
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Coretta Scott King ist tot

Coretta Scott King, die Witwe des 1968 ermordeten Friendsnobelpreisträgers Dr. Martin Luther King jr. ist am letzten Montag 78-jährig gestorben. Wie ihr Mann hat Corretta King ihr Leben lang der Bürgerrechtsbewegung gewidmet, um die Diskriminierung gegen die schwarze Bevölkerung, die bis heute andauert, aufzuheben.

Ein sehr langer Artikel mit sehr ähnlicher Thematik ist in Vorbereitung.

via Weblog Menschenrechte und einigen Zeitungsberichten.
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